52 fuer Dich - Waehl Deinen Kreistag

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Wer gehört zum Alb-Donau-Kreis?​
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Heiner wer?
Wo kann ich mitbestimmen?
Was macht der Kreistag?​
In welchen Bereichen kann ich bei den Kommunalwahlen am 26. Mai 2019 mitbestimmen?

52 für Dich

Wähl‘ Deinen Kreistag

Hier geht's nach der Wahl zum Wahlergebnis »

Am 26. Mai, dem Tag der Kommunalwahl und der Wahlen zum Europäischen Parlament geht es auch um die Wahl des Kreistags für den Alb-Donau-Kreis.

Bei den Kommunalwahlen (also auch bei der Kreistagswahl) darf man ab 16 Jahren wählen, bei der Europawahl ab 18.

Kreisrätinnen und Kreisräte bestimmen, gemeinsam mit dem Landrat, die politischen und inhaltlichen Schwerpunkte für den Alb-Donau-Kreis auf vielen Gebieten.

Mit Deiner Stimme bestimmst Du die Politik mit!

Also: Gib Deiner Stimme eine Chance und mach mit. Wähl‘ Deinen Kreistag.

Auf diesen Seiten erfährst Du, so kurz wie möglich und so genau wie nötig, alles Wichtige zur Kreistagswahl und zum Alb-Donau-Kreis.

Beispiele

  • Entwicklung der Beruflichen Schulen und Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren
  • Öffentlicher Personennahverkehr und Schülerbeförderung
  • Gesundheitsversorgung: Kreiskrankenhäuser und Gesundheitszentren
  • Altenhilfeplanung, Teilhabeplanung für Menschen mit Behinderungen, Soziale Hilfen für Familien, Suchtvorbeugung
  • Jugendhilfe, Medienprojekte mit und für Kinder und junge Leute
  • Straßenbau, Radwegebau an Kreisstraßen
  • Wirtschafts- und Tourismusförderung
  • Breitbandausbau
  • Kreisentwicklung: Unterstützung für Städte und Gemeinde
  • Abfallwirtschaft

Welche Städte und Gemeinde gehören zum Alb-Donau-Kreis?

Der Alb-Donau-Kreis

In Kurzform

  • Einwohner: 196.000
  • Einwohner unter 18 Jahren: ca. 42.000
  • 55 Städte und Gemeinden
  • Größte Stadt im Landkreis: Ehingen (26.000 Einwohner)
  • Beschäftigte: (sozialversicherungspflichtig) 53.000
  • Autokennzeichen: UL (meist folgen dann zwei Buchstaben, zur Unterscheidung der Autokennzeichen in Ulm, die nach dem „UL“ meist einen Buchstaben im Kennzeichen führen)
  • Sitz des Landratsamts: Ulm; Außenstelle in Ehingen

Dein Landkreis in Schlaglichtern

Kreiskrankenhäuser in Blaubeuren, Ehingen und Langenau
  • Optimale medizinische Versorgung der Menschen in unserer Region mit drei Klinikstandorten des Alb-Donau Klinikums (Blaubeuren, Ehingen und Langenau)
Schulen im Alb-Donau-Kreis
  • Breit gefächerte Bildungsmöglichkeiten für Schülerinnen und Schüler in den landkreiseigenen Schulen:
    - Vier Berufliche Schulen in Ulm und Ehingen mit Beruflichen Gymnasien
    - Fünf Sonderpädagogische Bildungs- und Beratungszentren in Ehingen, Laichingen und (in gemeinsamer Trägerschaft mit dem Stadtkreis) in Ulm
  • Vielfältige Unterstützung für Jung und Alt
    Bsp.: Kinderbetreuungsangebote, Unterstützung der Eltern in Erziehungsfragen, Pflegeeinrichtungen für ältere Menschen, Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung
  • Digitalisierung:

    Bis 2020 soll der Netzausbau für schnelles Internet im gesamten Alb-Donau-Kreis abgeschlossen sein
     
    2019 entsteht ein regionales Digitalisierungszentrum (Digital Hub), das als zentrale Anlaufstelle für Digitalisierungsfragen für Unternehmen dienen soll. Ein Hub-Standort ist unter anderem in Ehingen
     
    Lernfabrik 4.0 an der Gewerblichen Schule des Landkreises in Ehingen zur Vermittlung von Fachwissen in einer digitalisierten Arbeitswelt - künftiger Schwerpunkt ist der 3D-Druck
  • Mobilität im Alb-Donau-Kreis: Der Landkreis ist Teil der Verbundregion DING – ein Nahverkehrsverbund mit 4 Land- / Stadtkreisen und 29 Verkehrsunternehmen
  • 45 Landschaftsschutzgebiete auf knapp 33 Prozent der Kreisfläche. Rund 80 Prozent der Kreisfläche sind Wasserschutzgebiet
  • Der Tourismus im Alb-Donau-Kreis boomt – im Jahr 2018 waren es rund 550.000 Übernachtungen
Hohle Fels, Eiszeitkunst (Skulpturen und Musikinstrumente) aus den Höhlen von Achtal und Lonetal – die „Venus vom Hohle Fels“
  • Die Höhlen der Eiszeitkunst im Lonetal und Achtal am Rande der Schwäbischen Alb gehören zum UNESCO-Weltkulturerbe
  • Der Alb-Donau-Kreis gehört zum Biosphärengebiet Schwäbische Alb und zum GeoPark Schwäbische Alb – mit UNESCO-Prädikat
  • Der Alb-Donau-Kreis ist für seine gute Klimaschutzarbeit mit dem European Energy Award als klimafreundliche Kommune ausgezeichnet
  • Der Alb-Donau-Kreis ist gemeinsam mit der Stadt Ulm und dem Landkreis Neu-Ulm Teil der Innovationsregion Ulm, die zu einer der wirtschaftlich dynamischsten und gründungsaktivsten Regionen in Deutschland zählt

Diese Städte und Gemeinden gehören zum ADK

nach Zensus Stand am 30.09.2018

Städte und Gemeinden
Einwohner
Allmendingen
4.428
Altheim
619
Altheim (Alb)
1.702
Amstetten
4.001
Asselfingen
1.026
Ballendorf
628
Balzheim
2.045
Beimerstetten
2.562
Berghülen
1.941
Bernstadt
2.238
Blaubeuren, Stadt
12.526
Blaustein
16.179
Börslingen
165
Breitingen
328
Dietenheim, Stadt
6.743
Dornstadt
8.675
Ehingen (Donau), Stadt
26.241
Emeringen
142
Emerkingen
852
Erbach, Stadt
13.461
Griesingen
1.036
Grundsheim
220
Hausen am Bussen
250
Heroldstatt
2.872
Holzkirch
273
Hüttisheim
1.460
Illerkirchberg
4.830
Illerrieden
3.317
Laichingen, Stadt
11.721
Langenau, Stadt
15.236
Lauterach
587
Lonsee
4.977
Merklingen
2.000
Munderkingen, Stadt
5.287
Neenstetten
845
Nellingen
2.020
Nerenstetten
340
Oberdischingen
2.113
Obermarchtal
1.280
Oberstadion
1.565
Öllingen
539
Öpfingen
2.368
Rammingen
1.313
Rechtenstein
302
Rottenacker
2.198
Schelklingen, Stadt
6.877
Schnürpflingen
1.382
Setzingen
698
Staig
3.148
Untermarchtal
890
Unterstadion
776
Untrewachingen
197
Weidensteten
1.388
Westerheim
3.016
Westerstetten
2.184
 
 
Alb-Donau-Kreis
196.007
 
 
Stadt Ulm
125.941
Regierungsbezirk Tübingen
1.855.499
Land Baden-Württemberg
11.066.639

Was muss ich zu den Kommunalwahlen am 26. Mai 2019 wissen?

Der Kreistag

Aufgaben und Zusammensetzung

Kreisrat Alb-Donau-Kreis

Der Kreistag vertritt die Einwohnerinnen und Einwohner des Alb-Donau-Kreises. Er legt die Grundsätze für die Verwaltung des Landkreises fest und entscheidet über alle Angelegenheiten des Landkreises, soweit der Landkreis als kommunale Kreisbehörde tätig ist. Der Kreistag kann einen Teil seiner Aufgaben an beschließende Ausschüsse oder an den Landrat delegieren. Der Kreistag wird auf die Dauer von fünf Jahren gewählt. Vorsitzender des Kreistags ist der Landrat. Er wird vom Kreistag auf die Dauer von acht Jahren gewählt.
 
Der derzeitige Kreistag hat 59 Kreisrätinnen und Kreisräte als Mitglieder:

CDU:
Freie Wähler:
SPD:
Grüne:
27
16
8
8

Der Kreistag im Alb-Donau-Kreis hat mindestens 52 Sitze (ohne Ausgleichssitze, die nötig sind, damit sich das Stimmenverhältnis der Parteien zueinander richtig widerspiegelt).

Womit befasst sich der Kreistag konkret?

Kreisrat Alb-Donau-Kreis

In den letzten Jahren haben sich der Kreistag des Alb-Donau-Kreises bzw. seine Ausschüsse mit folgenden Fragen/Angelegenheiten beschäftigt und Beschlüsse gefasst (Auswahl):

  • Wie viel Geld gibt der Landkreis jedes Jahr für welche Zwecke aus? (Jährlicher Haushaltsplan)
  • Wie soll sich das Gesundheitswesen im  Landkreis weiterentwickeln? (Kreiskrankenhäuser und Gesundheitszentren Ehingen, Blaubeuren und Langenau)
  • Welches Leistungsangebot im Abfallbereich wird benötigt, zu welchen Kosten? (Abfalldeponien, Müllheizkraftwerk, Gebühren- und Abgabenkalkulation)
  • Werden neue Radwege oder Kreisstraßen benötigt? Müssen bestehende Straßen saniert werden?
  • Welche Angebote müssen die kreiseigenen beruflichen Schulen vorhalten, um für Schüler aber auch für Betriebe attraktiv zu sein?
  • Was muss der Öffentliche Personennahverkehr bieten, damit ihn möglichst viele Menschen nutzen?
  • Wie organisieren wir die Unterbringung von Flüchtlingen im Landkreis?
  • Welche Hilfeangebote benötigen bedürftige Menschen?
  • Wie machen wir für unsere Tourismusangebote im Landkreis Werbung?

Bestimmte Entscheidungen können nur vom Kreistag selbst getroffen werden. Die Einzelheiten werden in der Hauptsatzung des Alb-Donau-Kreises geregelt.


Wie wählst Du den Kreistag?

Alle fünf Jahre – wie bei den Gemeindewahlen – finden die Kreistagswahlen statt. Dieses Jahr am 26. Mai 2019. 

Wie wird der Kreistag gewählt?
Der Alb-Donau-Kreis wurde schon lange vor der Wahl am 26. Mai 2019 in zehn Wahlkreise eingeteilt. Jede größere Stadt oder mehrere kleine Gemeinden werden dabei zu einem Wahlkreis zusammengefasst. In einem Wahlkreis werden zwischen vier und sieben Kreisräte gewählt. Die Stimmenzahlen für die einzelnen Parteien oder Wählervereinigungen sind entscheidend für die Sitzverteilung. Insgesamt geht es um 52 Sitze im Kreistag. Bei der Feststellung des Wahlergebnisses können aber noch Ausgleichssitze  hinzukommen, wodurch sich die endgültige Sitzzahl dann erhöht.

Wer darf wählen?
Alle Einwohner/innen, die mindestens seit drei Monaten im Kreis mit Hauptwohnsitz wohnen und das 16. Lebensjahr zum Wahltag vollendet haben, dürfen wählen. Sie müssen deutscher bzw. Unionsbürger (EU) sein. Jeder Wähler hat dabei so viele Stimmen wie in seinem Wahlkreis Kreisräte gewählt werden können (also zwischen vier und sieben).

Wer wird gewählt?
Jeder, der im Landkreis seit mindestens drei Monaten mit Hauptwohnsitz wohnt und das 18. Lebensjahr vollendet hat, ist wählbar. Sie oder er muss deutscher bzw. Unionsbürger (EU) sein.
 
Stimmzettel
Die Stimmzettel kommen per Post ins Haus, zusammen mit der Wahlbenachrichtigungskarte. (Im Wahllokal gibt es aber auf jeden Fall genügend Stimmzettel, falls man seine daheim vergessen hat.) Mit Hilfe eines Kreuzchens oder einer Zahl musst Du deutlich machen, welche Kandidaten Du im Kreistag vertreten haben möchtest. Diese Kennzeichnung muss klar und unmissverständlich sein, sonst ist die Stimmabgabe ungültig. Und keine Bemerkungen auf den Stimmzettel schreiben! Und genau zählen, damit Du nicht zu viele Stimmen abgibst. Sonst ist Deine Stimmabgabe auch ungültig.
 
Kumulieren
Jeder Kandidatin oder jedem Kandidaten kannst Du bis zu drei Stimmen geben. Anstelle eines Kreuzchens schreibt man dann also „2“ oder „3“ in das Kästchen des Stimmzettels. Aber Vorsicht: alles, was über 3 hinausgeht, ist ungültig! Es gelten maximal drei Stimmen pro Kandidat/in. Einfach übersetzt heißt „kumulieren“: die Stimmen anhäufen.  Durch das Kumulieren wird das Element der Persönlichkeitswahl stärker betont.
 
Panaschieren
Du kannst auch Bewerber/innen anderer Wahlvorschläge auf den Stimmzettel schreiben (übertragen). Damit wird den Wählern die Gelegenheit gegeben, tatsächlich Menschen ihres Vertrauens zu wählen und sich nicht von starren Listen beeindrucken zu lassen. Das nennt man „panaschieren“. Es geht aber auch so: Du kannst Deine Kreuzchen oder Zahlen hinter die einzelnen Kandidatennamen auf den verschiedenen Stimmzetteln schreiben und diese ebenfalls in den Umschlag stecken.
 
Kennzeichnung insgesamt
Du kannst, wenn Du eine bestimmte Partei (Wahlvorschlag) wählen willst und Dir die einzelnen Personen nicht so wichtig sind auch den entsprechenden Stimmzettel entweder kennzeichnen (Kreuzchen) oder aber ohne jede Kennzeichnung abgeben. Aber bitte nur einen! Wie wird so ein Stimmzettel gewertet? Von der Stimmenzahl, die Du vergeben kannst, wird jedem Kandidaten oder jeder Kandidatin, beginnend bei Platz 1, je eine Stimme zugerechnet.
 
Briefwahl
Wenn Du am Wahltag nicht da bist, kannst Du vorab mit Deiner Wahlbenachrichtigungskarte die Briefwahl bei Deiner Stadt/Gemeinde beantragen. Dafür schickst Du die entsprechend ausgefüllte Wahlbenachrichtigungskarte dorthin und Du bekommst die nötigen Unterlagen mit dem Wahlschein ins Haus geschickt. In fast allen Gemeinden im Landkreis kannst Du dies auch online machen (hierzu einfach auf die Internetseite Deiner Gemeinde gehen). Dann in aller Ruhe zu Hause die Stimmzettel ausfüllen, den Wahlbrief gut verschießen und, wie angegeben, absenden. Aber aufpassen: Der Wahlbrief muss bis spätestens bis 18 Uhr am Wahltag beim Vorsitzenden (Adresse steht auf Deinem Wahlbrief) eingegangen sein.
 
Wie wird ausgezählt
Je nachdem, wie viele Stimmen ein Wahlvorschlag erreicht, bekommt eine Partei oder eine Wählervereinigung Sitze im Kreistag zugeteilt. Erst danach werden die auf die einzelnen Wahlvorschläge entfallenden Sitze den in den Wahlvorschlägen aufgeführten Bewerber/innen in der Reihenfolge zugeteilt, in denen sie die Stimmenzahlen erhielten. Die Verhältniswahl wiegt also stärker als die Persönlichkeitswahl. Auf diese Weise haben auch kleine Parteien oder Wählervereinigungen bessere Chancen. Um die Verhältniswahl überhaupt gerecht auszählen zu können, braucht man ein Berechnungssystem.
 
In Baden-Württemberg gilt seit diesem Jahr das Höchstzahlverfahren nach Sainte Laguë/Schepers. Jetzt wird’s etwas kompliziert: Die für die einzelnen Listen abgegebenen Stimmenzahlen werden nacheinander durch 1, 3, 5 etc. (also immer durch ungerade Zahlen) geteilt. Von den dadurch gewonnenen Zahlen werden die höchsten ausgesondert, und zwar so viele, wie Sitze zu vergeben sind. Für jede ausgesonderte Höchstzahl erhält die betreffende Partei einen Sitz.
 
Europawahl – erst ab 18
Im Gegensatz zu den Kommunalwahlen ist das Wahlsystem bei der Wahl zum Europäischen Parlament relativ einfach. Du hast nur eine einzige Stimme.
Aber Vorsicht: Damit Du bei der Europawahl mitwählen kannst, musst Du mindestens 18 Jahre alt sein.


Die Ausschüsse des Kreistags​

Der Kreistag kann zur Vereinfachung seiner Arbeit Ausschüsse bilden, in denen alle Fraktionen vertreten sind. Die Ausschüsse sollen Entscheidungen des Kreistages vereinfachen und beschleunigen, indem sie einzelne Angelegenheiten vorberaten. Bestimmte Aufgaben hat der Kreistag den beschließenden Ausschüssen sogar zur eigenständigen Entscheidung übertragen. Im Alb-Donau-Kreis gibt es drei beschließende Ausschüsse mit jeweils 21 der Kreisrätinnen und Kreisräte:

Im Verwaltungsausschuss

liegen die Arbeitsschwerpunkte auf den zentralen Verwaltungs- und Personalangelegenheiten, den Finanzen und Liegenschaften, dem Erlass von Polizeiverordnungen, der Wirtschafts- und Tourismusförderung und dem Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) mit der Schülerbeförderung.

Der Ausschuss für Bildung, Gesundheit, Kultur und Soziales

befasst sich mit Schulangelegenheiten (berufliche Schulen und Sonderschulen des Landkreises) einschließlich der Bauvorhaben an Schulen, aber auch Themen wie Sozialplanung (z.B. für alte Menschen, für Menschen mit Behinderungen), Sozialhilfe, Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen, Unterbringung von Flüchtlingen sowie Kultur und Sport. Wichtige Themen sind auch die kreiseigenen Krankenhäuser und der Rettungsdienst.

Der Ausschuss für Umwelt und Technik

berät und entscheidet über die Abfallbeseitigung und Bauvorhaben in der Abfallwirtschaft, über Bau und Unterhaltung von Kreisstraßen und Radwegen.

Der Jugendhilfeausschuss hat beratende Funktion. Er setzt sich aus sieben Mitgliedern des Kreistags und Vertretern verschiedener Jugenhilfeorganisationen zusammen.​

Hier geht es um alle Fragen der Jugendhilfe, um die Weiterentwicklung und Planung der Jugendhilfe und um die Förderung der freien Jugendhilfe. Zum Jugendhilfeausschuss gehören auch Vertreterinnen und Vertreter von sozialen und kirchlichen Organisationen, der Kreisjugendring und dem Verein Jugendhäuser Alb-Donau und von anderen Organisationen, die mit Jugendthemen befasst sind.

Wahlkreise und Gemeinden

Wahlkreiseinteilung zur Kreistagswahl 2019
Wahlkreis
zugehörige Städte/Gemeinden
I Ehingen
Ehingen
II Munderkingen
Emeringen, Emerkingen, Grundsheim, Hausen am Bussen,
Lauterach, Munderkingen, Obermarchtal, Oberstadion,
Rechtenstein, Rottenacker, Untermarchtal, Unterstadion, Unterwachingen
III Schelklingen
Allmendingen, Altheim, Griesingen, Öpfingen, Schelklingen
IV Blaubeuren
Berghülen, Blaubeuren
V Erbach
Erbach, Oberdischingen
VI Laichingen
Heroldstatt, Laichingen, Merklingen, Nellingen, Westerheim
VII Dornstadt
Amstetten, Beimerstetten, Dornstadt, Lonsee, Westerstetten
VIII Blaustein
Blaustein
IX Langenau
Altheim (Alb), Asselfingen, Ballendorf, Bernstadt, Börslingen, Breitingen, Holzkirch, Langenau, Neenstetten, Nerenstetten, Öllingen, Rammingen, Setzingen, Weidenstetten
X Dietenheim
Balzheim, Dietenheim, Hüttisheim, Illerkirchberg, Illerrieden, Schnürpflingen, Staig

Wer ist Heiner Scheffold?

Der Landrat

Heiner Scheffold

Heiner Scheffold

Der Landrat wird vom Kreistag auf acht Jahre gewählt. Er vertritt den Landkreis nach außen, ist Vorsitzender des Kreistags und seiner Ausschüsse und leitet das Landratsamt als Verwaltungsbehörde.

Seit Oktober 2016 ist Heiner Scheffold Landrat des Alb-Donau-Kreises.

Kurzbiografie des Landrates

Heiner Scheffold
  • 1962 in Alpirsbach im Schwarzwald geboren und aufgewachsen. Er wohnt in Ehingen.
  • Verheiratet und hat drei Kinder.
  • Nach dem Abitur 1982 und dem Grundwehrdienst bei der Luftwaffe in Manching bei Ingolstadt und Sulz am Neckar studierte er von 1983 bis 1988 Forstwissenschaft an der Albert-Ludwigs-Universität in Freiburg mit Praktikumsaufenthalt in Curitiba, Brasilien.
  • Das Referendariat leistete er in den Jahren 1988 und 1989 in Herrenberg und Geislingen/Steige ab. Während der Zeit in Geislingen wohnte er rund ein Jahr in Altheim/Alb, seine erste Berührung mit dem Alb-Donau-Kreis.
  • Seine erste berufliche Station nach der Großen Forstlichen Staatsprüfung 1990 war die stellvertretende und anschließend kommissarische Leitung des Forstamts Tübingen. Von dort wechselte er 1991 in das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz in Stuttgart in die Querschnittsfunktion als Referent für Personal und Organisation. Von Februar 1998 bis April 1999 war er an der Führungsakademie des Landes in Karlsruhe, einer Einrichtung zur gezielten Fortbildung für herausgehobene Führungspositionen. In dieser Zeit arbeitete er mehrere Monate in der Ministerialverwaltung in Neuseeland.
  • Im Zuge einer landesweiten Ausschreibung aller Dienststellen wurde er zum Leiter des Forstamts Ehingen bestellt. Nach der Verwaltungsstrukturreform war er ab 2005 bis Mitte 2006 Leiter des Fachdienstes Forst, Naturschutz im Landratsamt Alb-Donau-Kreis.
  • Im Mai 2006 wurde ihm die Leitung des Grundsatzreferates Ländlicher Raum im Ministerium Ländlicher Raum und Verbraucherschutz übertragen. Schwerpunktthemen dort waren die Infrastrukturfragen des Ländlichen Raums und die Geschäftsführung des Kabinettsausschusses Ländlicher Raum, einem Ausschuss der Landesregierung.
  • Ab Juli 2009 war er als Geschäftsführer für den kaufmännisch geführten Landesbetrieb ForstBW in diesem Ministerium verantwortlich und zudem stellvertretender Abteilungsleiter.
  • Ab Februar 2013 war Heiner Scheffold Erster Landesbeamter und Stellvertreter des Landrats im Alb-Donau-Kreis.
  • Am 11. Juli 2016 wählte der Kreistag des Alb-Donau-Kreises Heiner Scheffold mit 57 von 58 abgegebenen Stimmen zum Landrat des Alb-Donau-Kreises. Der Amtsantritt erfolgte zum 1. Oktober 2016

Was macht das Landratsamt Alb-Donau-Kreis?

Das Landratsamt

Aufgabenfelder

Landratsamt Alb-Donau-Kreis

Das Landratsamt hat eine Doppelfunktion: Es ist Behörde des Landkreises und als Verwaltungsbehörde auch Staatsbehörde. Für die Staatsbehörde (beispielsweise Kfz-Zulassung, Führerscheine, Umweltschutz, Verbraucherschutz, Flurneuordnung, Gewerbe- und Gaststättenrecht) liegt die Zuständigkeit beim Landrat. Für die Aufgabenfelder der Kreisbehörde (Berufliche Schulen, Kreiskrankenhäuser, Jugendhilfe, Altenhilfe, Straßenbau, Wirtschafts- und Tourismusförderung, Kreisentwicklung) ist der Kreistag zuständig.

Dienstleistungen der Kreisverwaltung

Die wichtigsten Dienstleistungsbereiche des Landratsamtes

Kreisentwicklung, Bauen, Land- und Forstwirtschaft
  • Kreisentwicklung
  • Öffentlicher Personennahverkehr
  • Schülerbeförderung
  • Bauen
  • Forst, Naturschutz
  • Landwirtschaft
  • Wirtschaftsförderung, Tourismus
Sicherheit, Umwelt, Gesundheit, Verbraucherschutz und Boden
  • Ausländer, Staatsangehörigkeit
  • Verkehrsbehörde
  • Bußgeld
  • Kfz-Zulassung
  • Fahrerlaubnisse
  • Umweltschutz, Arbeitsschutz
  • Gesundheit
  • Verbraucherschutz, Veterinärwesen
  • Vermessung
  • Flurneuordnung
Jugend und Soziales
  • Soziale Hilfen
  • Jugendhilfe, Hilfen für Familien
  • Besondere soziale Dienste, z.B. Suchtvorbeugung
  • Gemeinsames Jobcenter mit Agentur für Arbeit
  • Versorgung (Leistungen für Menschen mit Behinderung)
  • Aussiedler, Flüchtlinge
Berufs- und Sonderschulen; Personal und Finanzen
  • Schulen (Berufliche Schulen, Sonder-, Förderschulen)
  • Straßenbau-, unterhaltung; Radwegebau und -planung
  • Abfallwirtschaft
  • Personal
  • Finanzen (Kreishaushalt)
  • Liegenschaften des Landkreises (z.B. Gebäude der kreiseigenen Schulen)
  • Organisation, EDV, Medien (einschl. Kreismedienzentren)
  • Kreisarchiv
Weitere Dienste, Stabsstellen
  • Öffentlichkeitsarbeit
  • Kommunal- und Prüfungsdienst (Rechnungsprüfung)
  • Rechtsdienst (Rechtsberatung für die Kreisverwaltung)

Gesundheitsnetzwerk
Die Krankenhäuser des Landkreises wurden zum 1. Januar 1994 als GmbH in eine neue Rechtsform überführt – die Krankenhaus GmbH Alb-Donau-Kreis. Seit 1. Dezember 2007 ist sie Teil der ADK GmbH für Gesundheit und Soziales.